§ 1 Die Wings, die in den Clan aufgenommen werden, erkennen die folgende Satzung verbindlich an.
§ 2 Alle Wings haben in ihren Entscheidungen, Bündnissen und NAPs die Belange des Clans zu berücksichtigen, ansonsten bleibt die Eigenständigkeit gewahrt.
§ 2 Abs. 1 Der Clan ist nur so stark wie sein schwächster Wing.
§ 2 Abs. 1.2 In dem Falle das einzelne Wings Member verlieren und diese nicht unmittelbar kompensiert werden können durch Eigeninitiative, so ist die Clanführung berechtigt, einzelne Wings zusammen zulegen oder aufzulösen, dies hat nach geografischer Lage zu erfolgen.
§ 3 Ein respektvoller Umgang mit Anderen - auch unseren Gegnern gegenüber - ist Voraussetzung. Hinter jedem Spieler verbirgt sich ein Mensch, und dies ist zu würdigen.
§ 4 Wings des Clans sind als Bündnispartner anzusehen, so dass eine Hilfe, egal welcher Art, untereinander jeder Zeit möglich ist.
§ 4 Abs. 1 Das Führen von Kriegen untereinander ist verboten und führt unmittelbar zum Ausschluss des Kriegstreibers. Beide Seiten werden vorher angehört. Sollte dieser nicht ermittelt werden können, wird nach Anhörung der Rat entscheiden.
§ 4 Abs. 1.2 Private Streitereien sind privat zu klären und dürfen nicht in den Clan mit eingebracht werden. Der Clan kann in Ausnahmefällen hierbei, vertreten durch Clan Leader und Co Leader, als Schlichter fungieren.
§ 4 Abs. 1.3 Jeder Wing des Clans verpflichtet sich dazu, keine Mitglieder von Allianzen, mit denen ein Bündnis besteht, abzuwerben oder ehemalige Clan Mitglieder einer Bündnisallianz, die wegen schwerwiegender Vergehen entfernt worden sind, bei sich aufzunehmen. Freiwillige Wechsel sind jedoch erlaubt, sollte diese die Zustimmung beider Allianz Leader finden ( Eine versehentliche Aufnahme ist sofort von der aufnehmenden Allianz rückgängig zu machen).
§ 5 Die Aufnahme neuer Wings wird durch die Clanführung beschlossen. Vorschläge von Wing Leadern sind gerne willkommen. Neue Mitglieder durchlaufen eine maximal 4-wöchige Probezeit. Danach werden durch Beschluss aller Clan Ratsmitglieder über eine endgültige Aufnahme abgestimmt. Die Namensänderung (Einreihung in den Clan) ist nach positivem Votum Pflicht.
§ 5 Abs. 1 Alle Wings, die neu aufgenommen werden, haben in Ihrer Allianz Beschreibung "Wing auf Probe" zu vermerken. Der genaue Wortlaut wird ihnen dann mitgeteilt. Neu aufgenommene Wings haben während Ihrer Probezeit kein Stimmrecht. Ansonsten ist alles gleich.
§ 6 Jeder Wing sollte durch einen Leader, Co Leader, Diplomat und Kriegsminister in Skype vertreten sein (Skype Pflicht).
§ 7 Wir verstehen uns nicht als kriegstreibenden Clan, werden uns aber im Falle eines Angriffs zu wehren wissen. Der Clan ist verpflichtet, seinen Mitgliedern sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten Unterstützung zu gewähren.
§ 8 In einer ausgesprochenen Kriegserklärung ist unverzüglich der Clanführung die genaue Mitgliederzahl sowie Ihre offensiv und defensive Zahl bekannt zu geben, damit der Führungsstab einen genauen Überblick erhält und die Stärke seiner Mitglieder einschätzen kann.
§ 9 Über kriegerische Aktionen entscheidet der Kriegsrat, dieser setzt sich zusammen aus den jeweiligen Kriegsministern (jeder Wing hat einen). Diese beraten über Skype dann das weitere Vorgehen. Der Kriegsminister des Clans hat die Leitung.
§ 9 Abs. 1 Ein Spieler darf außerhalb des Krieges nicht dieselbe von ihm bereits angegriffene Burg ein weiteres Mal angreifen. Sollten die APs noch nicht vom selben Spieler angegriffen worden sein, so dürfen diese natürlich angegriffen werden.
§9 Abs. 2 Das Klauen von RSD und APs aktiver Spieler ist untersagt. Ausnahme: es handelt sich um eine Rückeroberung eines zuvor vom Feind eroberten Dorfes, welches durch den Besitzer zurück geholt wird. Im Kriegsfall entscheidet der Wing Leader, ob RSD besetzt werden, welche nach dem Krieg wieder zurückgegeben werden.
§9 Abs. 3 Das Farmen ist verboten und bei Angriffen nach 3 Tagen zu überprüfen, inwieweit sich der Gegner erholt hat. Des weiteren sehen wir von Dauerangriffen ab, solange keine Rotstellung erfolgt ist. Es wird empfohlen, folgenden Level Begrenzungen einzuhalten:
Lev15- 52 nicht mehr als 10 Level niedriger als das eigene Lev 53-70 nicht mehr als 11 Level niedriger als das eigene
Ausnahmen sind mit dem Wing Leader abzustimmen Die Begrenzung ist im Kriegsfall gegenstandslos.
§ 9 Abs. 4 Das Angreifen von einem kleineren Level außerhalb der Begrenzung ist nur dann zulässig, wenn es sich um eine Vergeltungsaktion handelt, die einen Krieg der kompletten Allianz vermeidet oder besondere Gründe vorliegen, die diese einmalige Situation rechtfertigen.
§ 10 Bei Clankriegen ist jeder Wing verpflichtet, mitzuwirken und den Clan zu unterstützen.
§ 11 Verhandlungen werden im Kriegsfall durch die Anführer oder die von Ihm bestimmten Personen geführt.
§ 12 Bündnisse und NAPs der einzelnen Wings sind im Kriegsfall gegenstandslos, es sei denn, man kann diese zum Stillhalten bewegen, sofern sie den Interessen des Clans entgegenstehen.
§12 Abs. 1 Gegnerische Mitspieler, welche in einen Krieg ihren Wing verlassen, werden als Kriegsflüchtlinge angesehen und nicht weiter verfolgt, solange sie sich aus Kampfhandlungen heraus halten.
§ 13 Die Anführer oder der Kriegsminister des Clans sind im Kriegsfall berechtigt, Entscheidungen zu treffen, die sich auf alle Mitglieder des Clans beziehen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
§ 14 Bündnisse, NAPs oder Verhandlungen darüber, die sich auf den Clan beziehen, sind ausschließlich von den Diplomaten und/oder Anführern des Clans zu führen und abzuschließen.
§ 15 Die Wings haben je eine Stimme, die bei Wahlen in einer Clan-Ratssitzung durch den Daumen nach oben oder unten abgegeben wird. Eine Abstimmung hat ohne Unterbrechung und ohne Zwischenkommentar zu erfolgen. Hierzu fordert der vom Clan gewählte Versammlungsführer auf. Beschlüsse die im Clan Rat (vertreten durch Leader und Co Leader) getroffen werden sind für alle bindend.
§ 16 Mitglieder, die aus dem Clan ausscheiden, da sie sich nicht mit den Regeln identifizieren können und wollen, werden freundlich und respektvoll verabschiedet. Sofern kein Grund wie Rauswurf wegen Spionage, Verrat oder Brechen der Satzung oder Kriegstreiberei vorliegt, wird jeder ausscheidende Wing ein NAP von 2 Wochen gewährt. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der NAP, sollten in der Zwischenzeit keine Verhandlungen über Verlängerung oder Abänderung zum Bündnis erfolgt sein.
§17 Das Weitergeben von Clan-Interna an Dritte wird mit sofortigen Ausschluss der betreffenden Person und des Wings geahndet, insofern sich dieser nicht von Ihrem Member distanziert.